Was kostet ein rotes Auto?


 
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Zahlt das die Kasse?

Im Oktober 2022 setzte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) im Bundestag durch. Die strikte Budgetierung der zahnärztlichen Leistungen.

Die Töpfe der Krankenkassen sind leer.

Durch die Wiedereinführung der Budgetierung 2023 kommt eine weitere Schwierigkeit auf uns zu. Nicht alle von uns erbrachten Leistungen werden mit der Quartalsabrechnung vergütet, sondern nur die, für die das Budget reicht. Das wird durch den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) geregelt.
Das bedeutet, dass wir von den Krankenkassen pro Quartal nur einen begrenzten Geldbetrag pro Patient ausbezahlt bekommen. Wenn die Patienten Leistungen in einem viel höheren Wert von uns bekommen haben, weil zum Beispiel mehrere Füllungen in einem Quartal nötig waren, werden diese Leistungen von den Kassen nicht bezahlt.

Damit drohen zunehmende Praxisschließungen, gleichzeitig werden Praxisübernahmen und Neugründungen erschwert. Und dies vor dem Hintergrund, dass in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich etwa ein Drittel der Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Ruhestand gehen wird. Praxisnachfolger und -nachfolgerinnen werden somit noch schwerer zu finden sein und für auf dem Land und in strukturschwachen Gebieten lebende Menschen könnte es in Zukunft so zunehmend schwieriger werden, eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt in erreichbarer Nähe zu finden. Dabei wäre eine langfristige Planungssicherheit sowohl bei der Existenzgründung als auch für bestehende Praxisinhaberinnen und -inhaber sowie für Patientinnen und Patienten wichtiger als je zuvor.

Ausreichend und zweckmäßig - das war in der Schule eine 4.

Die Kassenversorgung ist stets ausreichend und zweckmäßig. Eine glatte vier also. Die Kassen nennen es die Basisversorgung oder etwas schicker: Regelversorgung der Versicherten. 

Ein rotes Auto ist nicht gleich ein rotes Auto.

Nun liegt es an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie mit der Basisversorgung zufrieden sind. Auch hier besteht zum Beispiel bei Zahnersatz trotzdem noch ein Eigenanteil, den Sie als Versicherter tragen. 

Wenn Sie beispielsweise eine Wurzelbehandlung an einem hinteren Backenzahn benötigen, der sehr gekrümmte Wurzeln hätte (dafür kann nun wirklich niemand etwas), so sieht die Basisversorgung die Entfernung des Zahnes vor. 

Transparente Kosten

Bevor für Sie Behandlungskosten anfallen, werden Sie umfassend und nachvollziehbar über deren Höhe aufgeklärt, so dass keine bösen Überraschungen entstehen. 

Wenn Sie für Ihre private Versicherung vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag wünschen, ist dies selbstverständlich möglich. 



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Wir können mehr, als Ihre Kasse zahlt.

Wenn Sie es sich leisten wollen. Lassen Sie uns darüber sprechen, was Ihre Wünsche zu Ihrer Zahngesundheit und dem Aussehen Ihres Lächelns sind und wie wir sie gemeinsam verwirklichen können. 

In der Praxis sind sowohl Barzahlung als auch Kartenzahlung mit ec-Karte möglich. 

Wir arbeiten mit der zahnärztlichen Verrechnungsstelle in Büdingen zusammen, so dass Sie auch bequem per Rechnung zahlen können. 

Ratenzahlung ist eine Möglichkeit.

Wenn es besser in Ihre derzeitige finanzielle Situation passt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Ratenzahlung.